Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag.
– Ulrich Erckenbrecht
Beinahe jeder Bundesbürger kommt im Laufe der Zeit in Kontakt mit dem Mietrecht, sei es als Mieter, Vermieter oder Pächter. Und immer häufiger wieder kommt es zu Missverständnissen und nachgelagerten Konflikten zwischen den Parteien, wenn diese sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst sind.
Im Mietverhältnis über Wohnraum, also im privaten Gebrauch, herrschen zumeist Unsicherheiten über evtl. Kündigungsauflagen, Mieterhöhungen und -minderungen. Die gewerbliche Nutzung und Vermietung birgt Ihre eigenen Herausforderungen, die zumeist Laufzeiten, Reparaturen und bauliche Veränderungen thematisieren
Das deutsche Mietrecht umfasst die Vorschriften für Mietverhältnisse sowie die Bestimmungen für die formelle und inhaltliche Gestaltung von Mietverträgen. So umfangreich und wenig zugänglich es für den Laien erscheinen mag, geht es aber differenziert auf einzelne Lebenssachverhalte ein.
In allen Belangen rund um das Miet- und Immobilienrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite – unabhängig davon, ob Sie als Mieter oder Vermieter auftreten. Treten Sie mit uns in Kontakt!