Insolvenzrecht

Bedeutende Erfolge sind auch die Ergebnisse überwundener Krisen.
– Hans Arndt

Leider gehört das Scheitern zu den fundamentalsten Erfahrungen eines Unternehmers, dem sich selbst international bewunderte Geschäftsgrößen nicht entziehen konnten. Aber auch immer mehr Privatpersonen geraten, zum Teil aus der volkswirtschaftlichen Gesamtentwicklung heraus, an den Punkt der totalen finanziellen Überlastung.

Es gilt, möglichst früh die passenden Maßnahmen für eine finanzielle Sanierung und Genesung oder für eine ordentliche Abwicklung zu ergreifen.

Als Privatperson können Sie eine Entschuldung im Wege der von den Amtsgerichten erteilten Restschuldbefreiung herbeiführen. Gegebenenfalls ist es aber sinnvoller, eine außergerichtliche Regulierung der Verbindlichkeiten anzustreben. Wir verhandeln mit ihren Gläubigern, vertreten Sie im Insolvenzantragsverfahren sowie im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Ihr Unternehmen kann ebenso in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen in allen Krisenstadien – immer mit dem Ziel eines wirtschaftlich optimalen Ergebnisses. Um eine qualifizierte Interessenwahrnehmung zu gewährleisten, stehen bei Bedarf Kooperationspartner aus steuer- oder unternehmensberatenden Berufen zur Verfügung.

Seit 2005 wird Herr Rechtsanwalt Trübert von den Insolvenzgerichten Osnabrück und Bersenbrück regelmäßig zum Insolvenzverwalter / Treuhänder / Sachverständigen / Zwangsverwalter bestellt.

Sie stehen vor einer einschneidenden wirtschaftlichen Veränderung und benötigen engagierten Rat und Hilfe? Treten Sie mit uns Kontakt! Wir unterstützen Sie.